ArbeitnehmerInnenschutz
Die ArbeitgeberIn unterliegt den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (BGBl I 1994/450 idF BGBl I 2016/72 - ASchG) und ist verantwortlich für dessen Umsetzung.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Gefährdungen sowie Belastungen, die im Zusammenhang mit der zu leistenden Arbeit entstehen können, zu ermitteln, zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung zu setzen.
Wir unterstützen Sie:
Nutzen der Evaluierung:
Die Arbeitsplatzevaluierung hilft unmittelbar im Umgang mit Gefährdungen am Arbeitsplatz. Der Nutzen besteht in der Vermeidung von Arbeitsunfällen, weniger Krankenständen und der Rechtssicherheit für den Arbeitgeber.
Gefährdungen am Arbeitsplatz:
Dabei geht es vor allem um die spezifische und betriebsbezogene Umsetzung von allgemein gehaltenen Schutzzielen des ASchG oder mitgeltender Verordnungen.
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und der Gefahren entsprechender Weise, die Ergebnisse der Ermittlungen und Beurteilungen der Gefahren, sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten.
Es ist unsere gemeinsame Herausforderung, dass die Arbeitsbedingungen an den Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt.